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   BGH, 18.07.1996 - 1 StR 386/96   

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https://dejure.org/1996,4191
BGH, 18.07.1996 - 1 StR 386/96 (https://dejure.org/1996,4191)
BGH, Entscheidung vom 18.07.1996 - 1 StR 386/96 (https://dejure.org/1996,4191)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 1996 - 1 StR 386/96 (https://dejure.org/1996,4191)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 30
  • JR 1997, 204
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

    Auszug aus BGH, 18.07.1996 - 1 StR 386/96
    Das gilt um so mehr, als einer juristischen Person eigene Grundrechte zustehen, die verfassungsrechtlich geschützt sind (vgl. BVerfGE 20, 323, 335 f.) [BVerfG 25.10.1966 - 2 BvR 506/63].
  • BGH, 28.09.1971 - 1 StR 261/71

    Sicherungsübereignung - Übereignung zur Sicherung - Einziehung

    Auszug aus BGH, 18.07.1996 - 1 StR 386/96
    In der Regel ist auch im Einziehungsverfahren der Eigentumsbegriff des bürgerlichen Rechts maßgebend (vgl. BGHSt 24, 222, 227).
  • BGH, 22.09.2022 - 3 StR 175/22

    Erweiterung Einziehung von Taterträgen (Feststellungen zur anderen rechtswidrigen

    Vor diesem Hintergrund und dem strafähnlichen Charakter der Einziehung nach § 74 Abs. 2 und 3 StGB (vgl. BT-Drucks. 18/9525 S. 48; ferner - in Abgrenzung zur Sicherungseinziehung - LK/Lohse, StGB, 13. Aufl., § 74 Rn. 3) liegt eine Ausweitung der Zurechnung über die gesetzlich geregelten Konstellationen hinaus fern (vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Juli 1996 - 1 StR 386/96, BGHR StGB § 74 Abs. 2 Nr. 1 Eigentümer 3; demgegenüber zur Einziehung von Taterträgen BGH, Urteil vom 30. März 2021 - 3 StR 474/19, BGHSt 66, 83 Rn. 68 ff.; BT-Drucks. 18/9525 S. 66).
  • BGH, 06.11.2019 - 2 StR 246/19

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verknüpfung zur Tateinheit durch

    Mit Blick auf § 74 Abs. 3 StGB wären diesbezügliche Feststellungen jedoch erforderlich gewesen, da die Einziehung nur in Betracht kommt, soweit die näher zu bezeichnenden Gegenstände dem Täter oder Teilnehmer "gehören oder zustehen' (BGH, Beschluss vom 2. März 2010 - 3 StR 53/10; Beschluss vom 18. Juli 1996 - 1 StR 386/96, NStZ 1997, 30, 31; Körner/Patzak/Volkmer, aaO, § 33 Rn. 11; LK-StGB/Lohse, aaO, § 74 Rn. 26).
  • LG Hildesheim, 02.07.2009 - 25 KLs 4131 Js 103693/08

    Einziehung: Voraussetzungen und Adressat des selbständigen Einziehungsverfahrens;

    Zwar kommt es auf die Eigentumslage beziehungsweise die Stellung als Rechtsinhaber zum Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung an, die sich nach den allgemeinen zivilrechtlichen Regeln richtet (BGH NStZ 1997, 30, Heuchemer, a. a. O., Rn. 24 zu § 74).
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